Anlagenparameter  
  Kennzeichnende Anlagengröße  
     
  Bei Abfallvergärungsanlagen wird die jährliche Einsatzmenge als kennzeichnende Größe angegeben. In der Anlage werden ausschließlich Abfälle im Sinne der Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) eingesetzt, die zum Teil auch der EG-Verordnung Nr. 1069/2009 unterliegen:  
     
 
Maximale Einsatzmenge nach KrWG: 110.000 t/a bzw. 301,37 t/d
Einsatzmenge Trockenfermentation: ca. 45.000 t/a bzw. 123,29 t/d
Einsatzmenge Nassfermentation: ca. 65.000 t/a bzw. 178,08 t/d
 
     
  Bei Blockheizkraftwerken werden die Feuerungswärmeleistung und die installierte elektrische Leistung als kennzeichnende Größen angegeben:  
     
 
Feuerungswärmeleistung: 4.615 kW (2 x 1.300 kW / 1 x 2015 kW)
Installierte elektrische Leistung: 1.896 kWel (2 x 526 kWel / 1 x 844 kWel)
 
  Genehmigungsrechtliche Einordnung  
  Die Vergärungsanlage ist nach § 4 BImSchG genehmigungspflichtig. Die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Anlage wurde am 03. März 2010 mit dem AZ: 402.3.1-4408/09/06 durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt erteilt. Die Einordnung gemäß 4. BImSchV ist entsprechend  
 
  • Nr. 8.6.2.1 Anlagen zur biologischen Behandlung, soweit nicht durch Nummer 8.5 oder 8.7 erfasst, von nicht gefährlichen Abfällen, soweit nicht durch Nummer 8.6.3 erfasst, mit einer Durchsatzkapazität an Einsatzstoffen von 50 Tonnen oder mehr je Tag (Vergärungsanlage)
 
  in Zusammenhang mit  
 
  • Nr. 1.2.2.2 Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas in einer Verbrennungseinrichtung (wie Kraftwerk, Heizkraftwerk, Heizwerk, Gasturbinenanlage, Verbrennungsmotoranlage, sonstige Feuerungsanlage), einschließlich zugehöriger Dampfkessel, ausgenommen Verbrennungsmotoranlagen für Bohranlagen und Notstromaggregate, durch den Einsatz von gasförmigen Brennstoffen (insbesondere Koksofengas, Grubengas, Stahlgas, Raffineriegas, Synthesegas, Erdölgas aus der Tertiärförderung von Erdöl, Klärgas, Biogas), ausgenommen naturbelassenem Erdgas, Flüssiggas, Gasen der öffentlichen Gasversorgung oder Wasserstoff, mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 Megawatt bis weniger als 10 Megawatt, bei Verbrennungsmotoranlagen oder Gasturbinenanlagen (Blockheizkraftwerk).
 
  erfolgt.
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