Kompost  
     
  Nach dem Trockenfermentationsprozess werden die festen Gärreste einer 6 - 7 wöchigen aeroben Nachbehandlung (Nachrotte) unterzogen.  
     
  Mit dieser Nachrottephase werden zwei Ziele verfolgt. Zum einen erfolgt hierbei die gemäß BioAbf in Bezug auf die die seuchen- und phytohygienische Unbedenklichkeit erforderliche Erhitzung des Materials auf mindestens 55° C über einen zusammenhängenden Zeitraum von zwei Wochen. Zum anderen werden die festen Gärreste soweit getrocknet, dass die Endfeuchtigkeit des Materials mit den Bestimmungen des RAL-Gütezeichens für Komposte übereinstimmt. Im Anschluss an die Nachrottephase erfolgt eine Aufarbeitung (Absiebung mit Siebschnitt 10 mm) der festen Gärreste, in deren Ergebnis ein Fertigkompost mit Rottegrad V produziert wird, der bezüglich seiner Eigenschaften die Kriterien für das RAL-Gütezeichen erfüllt.  
     
  Aus dem aktuellen Jahreszeugnis sind die durchschnittlichen Nährstoffgehalte sowie die Deklaration des Kompostes gemäß Düngemittelverordnung ersichtlich.  
     
     
     
     
       
     
     
     
     
   
     
     
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